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EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Wer auch nur einzelne Pakete direkt an Kunden in einem anderen EU-Land verschickt, muss sich grundsätzlich registrieren, Verpackungsmengen melden, Entsorgungsgebühren bezahlen und die jeweiligen nationalen Vorschriften erfüllen. Nach EU-Vorschriften kommt noch ein Bevollmächtigter in jedem belieferten Mitgliedstaat hinzu. Und das nicht erst für Großkonzerne mit Lastwagenladungen voller Kartons, sondern grundsätzlich vom ersten Paket an.

Ich habe in den vergangenen Tagen schon mehrfach gelesen, dass kleine Versender aufgrund dieser Vorschriften ihre Tätigkeit einstellen. Und das halte ich für mehr als verständlich.


Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt das Ziel, die Menge an Verpackungen und Abfälle zu minimieren, den Einsatz von Primärrohstoffen zu verringern und den Übergang zu einer kreislauforientierten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu fördern. Sie umfasst den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und sieht konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Verpackungsmengen sowie zur Einschränkung bestimmter Verpackungsarten vor.

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist das neue Regelwerk für Verpackungen in der EU. Die ersten Neuerungen gelten ab 12. August 2026 – das bedeutet zahlreiche neue Vorgaben für Wirtschaftsakteure entlang der gesamten verpackungsrechtlichen Wertschöpfungskette. Die Verordnung bringt eine grundlegende Neuordnung der Rollen und Verantwortlichkeiten für alle Beteiligten mit sich.

Es wurde bereits dargelegt, dass ein wesentlicher Teil der erforderlichen Durchführungsbestimmungen noch durch den österreichischen Gesetzgeber zu erlassen ist.

Für Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, die weniger als 2 Millionen Euro Umsatz/Bilanzsumme haben) gelten Erleichterungen und Ausnahmen. Trotz der Ausnahmen entbindet die PPWR Kleinstunternehmen nicht von allen Pflichten. In der Regel treffen die Kleinstunternehmen dann die Vertreiberpflichten. Sind Sie ein Kleinstunternehmen, ist es wichtig, dass Sie Ihren in der Wertschöpfungskette vorgelagerten Lieferanten darüber informieren, sodass dieser seine Rolle und Pflichten als Erzeuger wahrnehmen kann!

https://www.wko.at/abfall/eu-verpackungsverordnung-ppwr


Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation legt die EU ein umfassendes, rechtliches Rahmenwerk vor. Auf über 120 Seiten werden Rollen und Verpflichtungen von Erzeugern, Importeuren, Vertreibern & Bevollmächtigten definiert, sowie neue Nachhaltigkeitsanforderungen an Verpackungen festgelegt.

https://www.ara.at/news/ara-leitfaden-zur-ppwr

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